Empfang von XRechnung

SISKO

Die XRechnung ist ein Standard für die Art und die technische Zusammensetzung der Rechnungsinformationen in einem XML-Datensatz. Dieser XML-Datensatz entspricht einer elektronischen Rechnung. Der Standard ermöglicht den Empfang und die Weiterverarbeitung durch unterschiedliche Softwaresysteme.

Quelle: https://www.e-rechnung-bund.de/faq/xrechnung/

Gut zu Wissen!

Inhalt

Eine E-Rechnung hat gemäß § 5 E-Rechnungsverordnung des Bundes neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Leitweg-Identifikationsnummer – Die Leitweg-ID wird Ihnen bei der Auftragserteilung von Ihrem Rechnungsempfänger mitgeteilt.
  • Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
  • Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
  • E-Mail-Adresse bzw. De-Mail des Rechnungsstellers
  • Auftragsnummer (optional)
  • Bestellnummer (optional)

 

Empfangsdaten

Bitte nutzen Sie für die Zustellung von XRechnungen die untenstehende Leitweg-ID. Dieser Schlüssel dient dazu, den Rechnungsempfänger eindeutig zu adressieren.

SIS – Leitweg-ID 13-S000SISSN000-18
KSM – Leitweg-ID 13-S000KSMSN000-98

 

Upload

Beim Upload werden die Dokumente überprüft. Wenn die Dokumente erfolgreich geprüft wurden, werden die Rechnungen verarbeitet. Die Rechnungen können nur im XML-Format hochgeladen werden. Hierfür wird die Verwendung des aktuellen Standards XRechnung empfohlen. Falls Sie rechnungsbegründende Anlagen mit der Rechnung übermitteln möchten, müssen diese eingebettet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „Einbetten“ im Glossar.

Anlagen

Anlagen bzw. rechnungsbegründende Unterlagen begründen den Zweck und Anlass der Rechnung. Sie sind in den Rechnungsdatensatz einzubetten. Die maximal zulässige Größe einer Rechnung ist abhängig vom gewählten Übertragungskanal. Bitte beachten Sie hierbei die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Bitte achten Sie darauf, dass die maximale Größe von 15MB nicht überschritten wird.

  • PDF-Dokumente
  • Bilder (PNG, JPG)
  • Textdateien (CSV)
  • Dateityp (xml)

Anlagen dürfen keine aktiven Inhalte (bspw. Makros) enthalten.

Weitere Informationen über die Verordnung elektronischer Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier: 

Mecklenburg-Vorpommern – ERechVO M-V